Zöld adózás
Im Rahmen des „Green Deals“ hat die EU-Kommission im Juli 2021 ehrgeizige Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele vorgestellt: Bereits ab dem Jahr 2023 sollen Energieerzeugnisse künftig entsprechend ihren Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit besteuert werden. Zusätzliche Steuerbelastungen können sich im Rahmen des geplanten CO2-Grenzausgleichssystems beim Import bestimmter energieintensiver Produkte wie Eisen, Stahl und Aluminium aus einem Drittland ergeben.
Von zentraler Bedeutung sind diese Bestimmungen jedoch auch für energie- bzw emissionsintensive Branchen als Abnehmer der Energieerzeugnisse. Diese haben eine massive Erhöhung der Energie- und folglich der Produktions- und Herstellkosten zu befürchten. Unsere Experten:innen unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung und Optimierung von Green Taxation.
Unsere Leistungen im Überblick
- Energiebesteuerung (zB CO2-Steuer, Energiesteuern, CO2-Grenzausgleichssystem)
- Beurteilung der konkreten Auswirkungen für ihr Unternehmen und möglicher Optimierungsmaßnahmen
- Unterstützung hinsichtlich Vergütungsmöglichkeiten für Unternehmen (zB Carbon Leakage, Härtefallmaßnahmen)
- Unterstützungsleistungen iZm Melde- und Erklärungspflichten
- Zusammenspiel mit bestehenden Energieabgaben (zB Mineralölsteuer, Verbrauchssteuer)
- Auswirkungen auf andere Steuerdisziplinen (zB Verrechnungspreise/Körperschaftsteuer)