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Vorbereitung auf den neuen 3-Euro-Zollsatz für Sendungen mit geringem Warenwert

News – 07.07.2026

Wir haben einen international bedeutenden Mandanten bei der Vorbereitung auf die neue EU-Zollregelung unterstützt, die am 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Die Regelung schafft die Zollbefreiung für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro ab und führt für Waren aus Nicht-EU-Ländern einen einheitlichen Zollsatz von 3 Euro ein.

Eine administrativ effiziente und rechtskonforme Zollstrategie

Der Mandant vertreibt geringwertige Produkte an Privatkunden in mehreren EU-Märkten und ist daher von den neuen Vorschriften besonders betroffen. Ziel war es, eine operative Struktur zu entwickeln, die den neuen zollrechtlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig administrativ effizient bleibt.

Im Rahmen der gemeinsamen Zusammenarbeit haben wir mehrere mögliche Lösungsansätze identifiziert. Dabei haben wir insbesondere ein auf der AEO-Zertifizierung basierendes Betriebsmodell geprüft, das die für Zollverfahren erforderlichen Registrierungen erheblich beschleunigen und zusätzliche Erleichterungen bieten kann, beispielsweise eine Befreiung von der Sicherheitsleistung für die Einfuhrumsatzsteuer.

AEO-Zertifizierung

Der Authorised Economic Operator (AEO) („Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“) ist eine offizielle Zertifizierung der Europäischen Union. Sie bestätigt, dass ein Unternehmen aus zollrechtlicher Sicht als zuverlässig und vertrauenswürdig eingestuft wird.

»Wenn Ihr Unternehmen komplexe internationale Reihengeschäfte mit mehreren Beteiligten durchführt und Unsicherheiten hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung bestehen, unterstützen unsere Expertinnen und Experten Sie dabei, verborgene Steuerrisiken aufzudecken und gesetzeskonforme Lösungen zu entwickeln. Kontaktieren Sie das Team von LeitnerLeitner. Mit unserer Erfahrung stellen wir nicht nur die Compliance sicher, sondern entwickeln auch wirtschaftlich tragfähige und langfristig nachhaltige Strukturen für Ihr Unternehmen.«

WE FOR YOU

  • Katalin Solymosi
    Managerin | Steuerberaterin

Kurzfristige Lösungen zur Vereinfachung von Zollverfahren

Für den Fall, dass eine AEO-Zertifizierung noch nicht vorliegt, haben wir als kurzfristig praktikable Alternative die Einbindung indirekter Zollvertreter empfohlen – insbesondere in Modellen, die eine Selbstveranlagung der Einfuhrumsatzsteuer ermöglichen. Darüber hinaus haben wir mögliche Anpassungen der Transaktionsstruktur analysiert, darunter: Bulk-Import-Modelle (logische Schritte zur massenhaften Übermittlung der für Zollanmeldungen erforderlichen Daten), Anpassungen der B2C-Vertriebskette, sowie eine Neugestaltung der Rolle des Importeurs.

Im Verlauf des Projekts haben wir nicht nur konkrete operative Alternativen entwickelt, sondern auch die Zielsetzung der neuen Regelung und deren praktische Umsetzung berücksichtigt. Besonderes Augenmerk lag dabei auf den produktbezogenen Zollsätzen und den damit verbundenen administrativen Anforderungen.

Im Rahmen des Projekts standen wir zudem mehrfach im Austausch mit den Steuerbehörden, um bei praxisrelevanten Auslegungsfragen ein gemeinsames Verständnis zu erreichen. Unsere Erfahrung zeigt, dass bei regulatorischen Veränderungen dieser Art der Dialog zwischen Behörden und Marktteilnehmern von entscheidender Bedeutung ist. Auch hierbei unterstützen wir unsere Mandanten: Wir fördern den Austausch zwischen Steuerbehörden und ausländischen Unternehmen, schaffen die Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit und helfen bei der Entwicklung praktikabler, rechtssicherer und nachhaltiger Lösungen.

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