Verrechnungspreisdokumentation und -berichterstattung in der Körperschaftsteuererklärung – Praktische Hinweise
News – 27.05.2026

Im Bereich der Verrechnungspreise begann im Jahr 2025 eine neue Ära: Die jährliche Körperschaftsteuererklärung enthält nun nicht mehr nur Finanzdaten, sondern auch detaillierte Verrechnungspreisinformationen. Das erste Berichtsjahr war 2022, sodass mit der Erklärung für 2025 (Abgabefrist: 31. Mai 2026) bereits Daten aus drei Jahren verfügbar sind. Dies eröffnet der ungarischen Steuerbehörde (NAV) erhebliche Möglichkeiten zur Risikobewertung.
Warum ist diese Berichterstattung wichtig?
Das Ziel der NAV ist es, nicht erst im Rahmen einer Steuerprüfung festzustellen, ob die Preisgestaltung konzerninterner Transaktionen angemessen war, sondern potenzielle Risiken bereits auf Basis der Steuererklärung zu erkennen. Die Verrechnungspreisberichterstattung stellt einen Datensatz dar, anhand dessen die Behörde schnell Muster, Abweichungen und Auffälligkeiten identifizieren kann. Je mehr Jahresdaten zur Verfügung stehen, desto einfacher werden Vergleiche – sei es auf Branchenebene oder innerhalb von Konzernstrukturen – und desto gezielter können Prüfungen erfolgen.
Was ist im Rahmen der Verrechnungspreisberichterstattung einzureichen?
Im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung reicht es für Steuerpflichtige nicht mehr aus, in aggregierten Kategorien zu denken: Die Berichterstattung verlangt die wichtigsten Informationen auf Transaktionsebene. In der Praxis bedeutet dies, dass jede konzerninterne Transaktion sowohl mit ihrer wirtschaftlichen Logik als auch mit den entsprechenden Zahlen zu untermauern ist – die Steuererklärung muss dieselbe Geschichte erzählen wie die Verrechnungspreisdokumentation.
- Die Identifikationsdaten des verbundenen Unternehmens sind für jede Transaktion anzugeben.
- Die angewandte Verrechnungspreismethode ist zu benennen (einschließlich einer kurzen Begründung).
- Rentabilitätskennzahlen sind darzustellen (in einer für Vergleichbarkeitszwecke relevanten Aufschlüsselung).
- Es ist anzugeben, ob eine Steuerbemessungsgrundlagenkorrektur erfolgt ist (und falls ja, in welche Richtung und in welcher Höhe).
Gleichzeitig ersetzt die Berichterstattung nicht die Verrechnungspreisdokumentation. Erfahrungen zeigen, dass Abweichungen nicht nur Fragen aufwerfen, sondern auch Risikosignale in den Systemen der NAV auslösen können. Daher empfiehlt es sich, die Erstellung der Steuererklärung eng an die Logik der Dokumentation anzulehnen.
Typische Fehler in der Verrechnungspreisberichterstattung
Die folgenden Fehler treten besonders häufig auf – und stehen typischerweise bei einer Prüfung als Erstes im Fokus:
- Unvollständige oder ungenaue NACE- (TEÁOR-) Klassifizierung, die Branchenvergleiche verfälschen kann.
- Zu allgemeine oder inkonsistente methodische Beschreibungen (z. B. wenn die Begründung der gewählten Methode nicht zur Transaktion passt).
- Fehlende, verspätete oder fehlerhaft ermittelte Steuerbemessungsgrundlagenkorrekturen.
- Fehlerhafte Identifizierung von verbundenen Beziehungen (z. B. unterjährige Änderungen oder das Nichtberücksichtigen indirekter Verbindungen).
Wie kann man sich auf Verrechnungspreisprüfungen vorbereiten?
Die gute Nachricht ist, dass die meisten Risiken beherrschbar sind. Wenn Berichterstattung und Dokumentation aus derselben Quelle stammen und derselben Logik folgen, entsteht ein transparentes und verteidigungsfähiges Gesamtbild der Transaktionen eines Unternehmens.
- Frühzeitig beginnen: Es empfiehlt sich, bereits unterjährig vorläufige Verrechnungspreisaufzeichnungen zu erstellen und frühzeitig zu identifizieren, welche Transaktionen berichtspflichtig sein werden.
- Automatisierung von Datenerhebung und Reporting: Es ist sinnvoll, die Aufgliederung im Hauptbuch bzw. Controlling mit der Struktur der Berichterstattung abzustimmen, sodass die Zahlen nachvollziehbar sind.
- Abstimmung vor Einreichung: Es sollte überprüft werden, ob die Begrifflichkeiten zu Methoden, Kennzahlen und Transaktionstypen in der Steuererklärung mit denen der Dokumentation übereinstimmen.
Klare interne Verantwortlichkeiten festlegen: Es sollte eindeutig definiert sein, wer Daten liefert, wer sie validiert und wer die Berichterstattung freigibt (insbesondere innerhalb von Konzernen).
Zusammenfassend ist die Verrechnungspreisberichterstattung nicht nur eine administrative Aufgabe, sondern liefert der NAV ein strukturiertes „Bild“ konzerninterner Transaktionen. Wenn dieses Bild konsistent, fundiert und rechtzeitig erstellt wird, lassen sich Prüfungsrisiken erheblich reduzieren, und auf behördliche Anfragen kann schneller und souveräner reagiert werden.
Autor:innen
- Judit Jancsa-PékPartnerin | SteuerberaterinDetails zur Person




