Vermögensverwaltende Stiftung – eine Lösung für die Verwaltung bedeutender Vermögen
News – 19.03.2026

Wenn eine Lösung für den generationsübergreifenden, langfristigen Erhalt eines bedeutenden Vermögens, dessen strategische Anlage sowie dessen sichere und steuereffiziente Übertragung auf nachfolgende Generationen gesucht wird, kann in der vermögensverwaltenden Stiftung das am besten geeignete Instrument gefunden werden.
Bewusste Vermögensverwaltung im In- und Ausland
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Neben der Treuhandvermögensverwaltung hat die ungarische Rechtsordnung im Jahr 2019 das Institut der vermögensverwaltenden Stiftung eingeführt, das der zeitlich unbegrenzten Erhaltung, dem Schutz und der Mehrung größerer Vermögen (von mehr als 600 Millionen Forint) innerhalb eines klar geregelten, mit institutionellen Sicherungsmechanismen ausgestatteten und stabilen rechtlichen Rahmens dient.
Was ist das Wesen des Rechtsinstituts der vermögensverwaltenden Stiftung?
Zweck der vermögensverwaltenden Stiftung – Unterschiede zu traditionellen Stiftungen
Im Unterschied zu traditionellen Stiftungen kann eine Stiftung nicht nur gemeinnützige, sondern auch rein wirtschaftliche Zwecke verfolgen. Ein solcher wirtschaftlicher Zweck kann etwa in der generationsübergreifenden Erhaltung und Vermehrung des Familienvermögens bestehen. Zu diesem Zweck übt die vermögensverwaltende Stiftung vor allem geschäftliche, insbesondere investive Tätigkeiten aus. Aus den Erträgen der Vermögensanlage kann die Stiftung den im Stiftungserrichtungsdokument benannten Begünstigten Vermögenszuwendungen leisten.
Wie entsteht die vermögensverwaltende Stiftung?
Der Stifter überträgt das Vermögen an die vermögensverwaltende Stiftung vor der Einreichung des Antrags auf Eintragung in das Register. Anschließend haben weder der Stifter noch der Begünstigte bis zur Herausgabe des Vermögens ein Eigentumsrecht an den übertragenen Vermögensgegenständen; das Vermögen bleibt somit bei der Stiftung gebündelt und genießt auch Schutz vor externen Ansprüchen. Das zur Verwaltung überlassene Vermögen kann beispielsweise Immobilien, bewegliche Sachen, Wertpapiere, gesellschaftliche Beteiligungen oder sonstige übertragbare Rechte umfassen.
Was ist für die Errichtung einer vermögensverwaltenden Stiftung erforderlich?
Stiftungsurkunde
Die Stiftungsurkunde enthält den Zweck der Stiftung, die Bedingungen der Vermögensverwaltung, die Bestimmungen über die Begünstigten sowie die Regeln der Vermögensverwaltung. In der Stiftungsurkunde kann ein Mindestvermögenswert festgelegt werden, unter den das Vermögen nicht sinken darf; dieser entspricht in der Regel dem gesetzlich festgelegten Mindestkapital, das 600 Millionen Forint beträgt. Auf Grundlage der Stiftungsurkunde trägt das Gericht die vermögensverwaltende Stiftung als juristische Person in das Register ein. Neben der Stiftungsurkunde ist auch eine Investitionsrichtlinie zu erstellen.
Stifter
Die natürliche oder juristische Person, die die Stiftung errichtet und das Anfangsvermögen bereits vor Einreichung des Antrags auf Eintragung in das gerichtliche Register zur Verfügung stellt. Dem Stifter steht das Recht zu, das Leitungsorgan zu benennen und abzuberufen, die Stiftungsurkunde zu ändern sowie den Zweck der Stiftung und die Art der Vermögensverwaltung festzulegen.
Begünstigter
Aus dem Vermögen der Stiftung kann im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Stiftungszwecks eine Vermögensleistung an diejenige Person erbracht werden, die in der Stiftungsurkunde oder durch das hierzu berechtigte Stiftungsorgan als Begünstigter benannt wird. Begünstigter können der Stifter und seine Familie sein, wodurch unter kontrollierten Bedingungen der Stiftungsvermögensverwaltung eine angemessene Vermögenszuwendung an Familienmitglieder sichergestellt werden kann.
Stiftungsrat
Das Leitungsorgan der vermögensverwaltenden Stiftung ist der Stiftungsrat, der für den Betrieb der Stiftung und die Verwaltung des Vermögens verantwortlich ist. Der Stiftungsrat besteht aus mindestens fünf natürlichen Personen; bei einer nicht gemeinnützigen vermögensverwaltenden Stiftung kann er jedoch auch aus nur einer Person bestehen, die zugleich Stifter, Organmitglied und Begünstigter ist. Der Stifter kann entscheiden, dass er den Stiftungsrat zur Ausübung der Stifterrechte bestimmt. Auf diese Weise kann die Kontinuität der Ausübung der Stifterrechte im Falle des Todes oder der Handlungsunfähigkeit des Stifters sichergestellt werden.
Vermögensprüfer
Die Aufgabe des Vermögensprüfers besteht in der Überwachung der Tätigkeit des Stiftungsrats sowie in der Kontrolle der Einhaltung der in der Stiftungsurkunde festgelegten Ziele. Als Vermögensprüfer kann beispielsweise ein Wirtschaftsprüfer, eine Anwaltskanzlei oder eine andere Person mit einwandfreiem Führungszeugnis und einer in der Stiftungsurkunde festgelegten einschlägigen Hochschulausbildung bestellt werden.
Aufsichtsrat
Nach der allgemeinen Regel besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern. Wenn die vermögensverwaltende Stiftung keinem gemeinnützigen Zweck dient, kann die Stiftungsurkunde vorsehen, dass bei der Stiftung kein Aufsichtsrat eingerichtet wird. In diesem Fall werden die Aufgaben des Aufsichtsrats vom Vermögensprüfer der Stiftung wahrgenommen.
Ständiger Wirtschaftsprüfer
Im Falle einer vermögensverwaltenden Stiftung ist die Bestellung eines ständigen Wirtschaftsprüfers verpflichtend.
Welche steuerlichen Vorteile zeichnen die vermögensverwaltende Stiftung aus?
Schenkungssteuer bei vermögensverwaltenden Stiftungen
Die Verpflichtung zur Zahlung der Schenkungssteuer ist bei vermögensverwaltenden Stiftungen ebenfalls zum Zeitpunkt der Vermögensauskehr nach den für Schenkungen geltenden Vorschriften zu prüfen, und zwar so, als hätte der Begünstigte das verwaltete Vermögen unmittelbar vom Stifter erworben.
Vermögensverwaltungsstiftungen: Doppelbesteuerungsabkommen, günstige Besteuerung in Ungarn
Private Clients Geschäftsbereich
Vermögende Privatpersonen sehen sich bei der Verwaltung ihrer Investitionen und Einkünfte mit zahlreichen spezifischen finanziellen und steuerlichen Fragestellungen konfrontiert. Entscheidungsbedürftige Fragen müssen unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Aspekte gelöst werden: Einerseits ist ein fairer Umgang mit den Familienmitgliedern erforderlich, andererseits muss der Werterhalt des Vermögens sichergestellt werden; zudem ist eine einwandfreie Einhaltung der nationalen und internationalen Steuervorschriften notwendig, während gleichzeitig die vorteilhafteste steuerliche Belastung zu ermitteln ist. So wie jeder Mensch und jede Familie unterschiedlich ist, erfordern auch persönliches und familiäres Vermögen eine individuelle Behandlung.
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Autor:innen
- Diána ElekManagerin | SteuerberaterinDetails zur Person



