Die Vorteile der ungarischen Treuhandvermögensverwaltung stehen auch Ausländern zur Verfügung.
News – 16.03.2026

Obwohl das System der ungarischen Treuhandvermögensverwaltung auf dem heimischen Markt bereits vielen bekannt ist, lohnt es sich auch für ausländische Investoren und vermögende Familien mit Bezug zu Ungarn, seine im internationalen Vergleich vorteilhaften Eigenschaften stärker zu beachten. In den Bereichen Vermögensschutz, Generationenwechsel, Nachfolgeplanung und grenzüberschreitendes Investmentmanagement besteht eine der attraktivsten Eigenschaften dieses einzigartigen ungarischen Rechtsinstituts darin, dass die Vermögensgeber, die Vermögensverwalter und die Begünstigten jede Staatsangehörigkeit besitzen können und nicht einmal für längere Zeit in Ungarn ansässig sein müssen.
Über die treuhänderische Vermögensverwaltung im Allgemeinen
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Bewusste Vermögensverwaltung im In- und Ausland
Diese Struktur steht Ausländern ebenfalls vollständig offen und ermöglicht es Investoren, ihr Vermögen unter vorteilhaften Rahmenbedingungen von Ungarn aus verwalten zu lassen – selbst dann, wenn sie nicht hier leben.
Darüber hinaus können die unterschiedlichsten ausländischen oder inländischen Vermögenswerte in die Treuhandvermögensverwaltung einbezogen werden, etwa Immobilien, Fahrzeuge, Kunstwerke, Sammlungen, Wertpapiere, Geschäftsanteile, geistiges Eigentum sowie Forderungen.
Und warum ist es sinnvoll, Vermögen in eine Treuhandvermögensverwaltung einzubringen?
Denn dadurch kann das Vermögen sowohl vom persönlichen als auch vom geschäftlichen Eigentum des Vermögensgebers und des Vermögensverwalters getrennt werden und bietet somit Schutz vor externen Ansprüchen – etwa gegenüber Gläubigern. Die in die Vermögensverwaltung eingebrachten Vermögenswerte unterliegen nicht dem Nachlassverfahren, sodass beispielsweise ein in die Vermögensverwaltung eingebrachtes Unternehmen als Einheit erhalten bleiben kann und sein Betrieb auch nach dem Tod des Eigentümers reibungslos fortgeführt werden kann. Im Gegensatz zu den strengen und gebundenen Regeln der testamentarischen und gesetzlichen Erbfolge kann der Vermögensgeber im Treuhandvertrag frei über die Person der Begünstigten und deren Anteile sowie über die Bedingungen und den Zeitpunkt des Erwerbs des Vermögens entscheiden.
In der Praxis überträgt der Eigentümer des Vermögens, also der Vermögensgeber, mittels eines Vertrags das Eigentum an seinem gesamten Vermögen oder nur an bestimmten Vermögensgegenständen auf den Vermögensverwalter, der dieses im Interesse der Begünstigten erhält und vermehrt und es zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt an sie herausgibt. Der Vermögensverwalter kann eine natürliche Person oder eine Gesellschaft sein, die die volle rechtliche Verantwortung für die Verwaltung des übertragenen Vermögens trägt. Die Begünstigten können Privatpersonen, Familienmitglieder, gemeinnützige Organisationen, andere juristische Personen oder sogar der Vermögensgeber selbst sein.
Neben dem Schutz kann auch die Besteuerung der Treuhandvermögensverwaltung sehr vorteilhaft sein.
Dies hängt zwar in hohem Maße von der Zusammensetzung der verschiedenen Elemente des verwalteten Vermögens sowie von der Art und Weise ihrer Verwaltung und Nutzung ab, unter bestimmten Voraussetzungen kann die Treuhandvermögensverwaltung jedoch sogar steuerfrei sein. Daher ist es wichtig, bei der Errichtung der Struktur auch die steuerlichen Aspekte im Voraus zu berücksichtigen!
Ebenso ist es nicht unerheblich, ob man sich für die bereits dargestellte Treuhandvermögensverwaltung entscheidet oder möglicherweise die andere mögliche Form, die Vermögensverwaltungsstiftung, wählt. Bei dieser kann ein Vermögensvolumen von über 600 Millionen Forint ohne zeitliche Begrenzung verwaltet werden. Die Vermögensverwaltungsstiftung ist eine eigenständige, durch Gericht eingetragene juristische Person, die zur aktiven Verwaltung des vom Stifter übertragenen Vermögens im Sinne des im Stiftungsdokument festgelegten Zwecks berechtigt ist. Diese Form ist stärker gebunden und regulierter als die Treuhandvermögensverwaltung, weshalb auch ihre Errichtung und ihr Betrieb kostspieliger sind. Sie verfügt über ein geschäftsführendes Organ, das Kuratorium, welches aus dem Stifter allein oder auch aus mehreren Personen bestehen kann. Die Vermögenskontrolle wird jedoch durch unabhängige Personen – Vermögensprüfer oder Wirtschaftsprüfer – sichergestellt. Die Kosten der Vermögensverwaltungsstiftung sind daher höher, ihre steuerlichen Vorteile entsprechen jedoch denen der Treuhandvermögensverwaltung, weshalb diese Form eher bei sehr komplexen und hochvolumigen Vermögen eine geeignete Wahl sein kann.
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Die Beraterinnen und Berater von LeitnerLeitner sowie des Kompetenzzentrums „Private Clients und Family Office Services” von LeitnerLaw wissen, dass jeder Mensch und jede Familie anders ist – und dass daher auch ihr Vermögen eine individuelle Betreuung erfordert. Es gilt, zugleich fair mit den Familienmitgliedern umzugehen und den Wert des Vermögens zu erhalten; die nationalen und internationalen Steuervorschriften einwandfrei einzuhalten und dennoch die vorteilhafteste steuerliche Gestaltung zu finden. In diesen komplexen Entscheidungssituationen – sowie bei der Auswahl der geeigneten Vermögensverwaltungsstruktur, der Vorbereitung des Treuhandvertrags, der Gründung einer Stiftung, der steuerlichen Gestaltung und der laufenden Administration – steht LeitnerLeitner gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum „Private Clients und Family Office Services” von LeitnerLaw mit einem umfassenden Leistungspaket zur Verfügung.
Autor:innen
- Nóra RáczPartnerin | SteuerberaterinDetails zur Person



