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Über die treuhänderische Vermögensverwaltung im Allgemeinen

News – 24.02.2026

Über die treuhänderische Vermögensverwaltung im Allgemeinen

Das System der treuhänderischen Vermögensverwaltung bietet eine einzigartige Lösung in den Bereichen Vermögensschutz, Generationenwechsel und familiäre Nachlassplanung sowie grenzüberschreitendes Investmentmanagement. Es kann eine ideale Lösung für Investoren und Familien sein, die ihr Vermögen sicher verwahren, erhalten und weitergeben möchten

Warum und in welchen Situationen lohnt es sich, Vermögen in eine Treuhandverwaltung zu geben?

Das in treuhänderische Vermögensverwaltung eingebrachte Vermögen ist vom persönlichen und geschäftlichen Vermögen sowohl des Treugebers als auch des Treuhänders getrennt und bietet dadurch Schutz vor Gläubigern und externen Forderungen. Darüber hinaus ist der Schutz des Vermögens auch im Falle einer Krankheit gewährleistet, die die Handlungsfähigkeit des Vermögensgebers einschränkt.

Im Gegensatz zu den strengen und festgelegten Regeln des Testaments und der gesetzlichen Erbfolge kann der Teugeber im Vertrag über die treuhänderische Vermögensverwaltung frei über die Person der Begünstigten und deren Anteile sowie über die Bedingungen und den Zeitpunkt entscheiden, zu dem sie das Vermögen erwerben. Die in die Vermögensverwaltung eingebrachten Vermögensgegenstände werden vom Nachlassverfahren nicht betroffen. Dadurch kann beispielsweise bei Geschäftsanteilen die Verwaltung und der Schutz des Vermögens kontinuierlich aufrechterhalten werden.

Wenn wir Ihr Interesse an der treuhänderischen Vermögensverwaltung geweckt haben oder Sie prüfen möchten, wie diese Struktur Ihre familiären oder geschäftlichen Ziele unterstützen kann, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der LeitnerLeitner Private Clients Business Unit!

Welche Vorteile bietet die treuhänderische Vermögensverwaltung in Ungarn?

Einer der Hauptvorteile der ungarischen Regulierung besteht darin, dass sie weder für den Treugeber noch für den Treuhänder noch für die Begünstigten Staatsangehörigkeits- oder Aufenthaltsbeschränkungen vorsieht.

Diese auch für Ausländer offene Struktur bietet somit Flexibilität bei der grenzüberschreitenden Vermögensplanung und ermöglicht es Investoren, ihr Vermögen zu günstigen Bedingungen von Ungarn aus zu verwalten, selbst wenn sie im Ausland leben.

Die unterschiedlichsten in- oder ausländischen Vermögenswerte können einer treuhänderischen Vermögensverwaltung unterstellt werden – zum Beispiel Immobilien, bewegliche Sachen (Fahrzeuge, Kunstwerke, Sammlungen), Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Investmentanteile), Geschäftsanteile, geistiges Eigentum sowie Forderungen.

Wie kommt die treuhänderische Vermögensverwaltung zustande und wie funktioniert sie?

Die treuhänderische Vermögensverwaltung ist ein vertragliches Rechtsverhältnis, das 2014 in Ungarn eingeführt wurde. Die Rechtsinstitution der treuhänderischen Vermögensverwaltung ist am ehesten mit der Struktur des anglo-amerikanischen Trusts vergleichbar und steht nicht nur inländischen, sondern auch ausländischen Investoren unter günstigen rechtlichen Bedingungen zur Verfügung.

Der Eigentümer des Vermögens, der Treugeber, überträgt das Eigentumsrecht am gesamten Vermögen oder an bestimmten Vermögensgegenständen auf den Vermögensverwalter, der

  • die Eigentümerrechte ausübt,
  • das Vermögen verwaltet,
  • die damit verbundene Verwaltung, Buchhaltung und Vertretung übernimmt,
  • das Vermögen im Interesse der Begünstigten erhält und vermehrt,
  • das Vermögen an den vom Treugeber bestimmten Begünstigten oder Begünstigtenkreis ausgibt und
  • bei der Vermögensverwaltung diskret und vertrauenswürdig handelt.

An der treuhänderischen Vermögensverwaltung sind drei Parteien beteiligt:

Treugeber: Die Person, die das Treuhandvermögensverhältnis begründet, im Rahmen dessen bestimmte Vermögenswerte auf den Treuhänder übertragen werden. Der Treugeber legt im Treuhandvertrag fest, wie das übertragene Vermögen zu verwalten ist, wer die Begünstigten sind und unter welchen Bedingungen Auszahlungen an diese zu leisten sind.

Vermögensverwalter: Die natürliche Person oder das Unternehmen, das vom Treugeber bestimmt wird und die volle rechtliche Verantwortung für die Verwaltung und Investition des übertragenen Vermögens sowie für die Erfüllung der steuerlichen und administrativen Pflichten des Vermögens trägt. Es wird zwischen gewerblicher und nicht-gewerblicher Treuhandverwaltung unterschieden.

Begünstigter: Die Person oder Organisation, die nach den vom Treugeber festgelegten Bedingungen Anspruch auf Auszahlungen aus dem verwalteten Vermögen hat. Begünstigte können Privatpersonen, Familienangehörige, gemeinnützige Organisationen, andere juristische Personen oder sogar der Treugeber selbst sein.

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Glossar zur treuhänderischen Vermögensverwaltung

Treuhänderische Vermögensverwaltung (trustähnliche Konstruktion)

Ein vertragliches Rechtsverhältnis, bei dem der Treugeber das Eigentum an bestimmten Vermögenswerten an einen Treuhänder überträgt, der diese im Interesse der Begünstigten verwaltet, schützt und vermehrt.

Treugeber

Die Person oder Organisation, die das treuhänderische Vermögensverwaltungsverhältnis begründet und das zu verwaltende Vermögen auf den Vermögensverwalter überträgt. Sie legt die Bedingungen der Vermögensverwaltung fest und bestimmt die Begünstigten.

Treuhänder

Die vom Treugeber ernannte natürliche Person oder Gesellschaft, die das übertragene Vermögen mit voller Verantwortung verwaltet. Ihre Aufgaben sind die Erhaltung, Vermehrung, Verwaltung und Vertretung des Vermögens.

Begünstigter

Eine Person oder Organisation, die berechtigt ist, Leistungen aus dem verwalteten Vermögen unter den vom Treugeber festgelegten Bedingungen zu erhalten. Dies kann ein Familienmitglied, eine Privatperson, eine juristische Person, eine wohltätige Organisation oder sogar der Treugeber selbst sein.

Vermögen (verwaltetes Vermögen)

Die Gesamtheit der in die Treuhandvermögensverwaltung eingebrachten Vermögenswerte, die Immobilien, bewegliche Sachen, Wertpapiere, Unternehmensanteile, geistiges Eigentum, Forderungen usw. umfassen können.

Eigentumsrechte

Die dem Treuhänder übertragenen Befugnisse, die die Nutzung, Verwertung, Weiterentwicklung und Verwaltung der Vermögenswerte – zum Wohle der Begünstigten – ermöglichen.

Treuhandvertrag

Ein schriftliches Dokument, das die Treuhandvermögensverwaltung begründet und die Bestimmungen des Treugebers, den Kreis der Begünstigten, die Bedingungen für Zahlungen sowie die Aufgaben des Treuhänders enthält.

Gewerbliche Treuhandvermögensverwaltung

Eine Konstruktion, bei der die Vermögensverwaltung berufsmäßig von einem lizenzierten Treuhänder durchgeführt wird (typischerweise eine Kapitalgesellschaft). Es handelt sich um eine regulierte und überwachte Tätigkeit.

Nicht gewerbliche Treuhandvermögensverwaltung

Private Vermögensverwaltung, die von einer vom Treugeber benannten natürlichen Person oder Organisation durchgeführt wird, nicht als gewerbliche Tätigkeit.

Vermögensschutz

 Die Vermögenswerte in eine Struktur zu bringen, die sie vom Privat- und Geschäftsvermögen des Treugebers und des Treuhänders trennt, und so Schutz vor Gläubigeransprüchen, Rechtsstreitigkeiten und anderen Risiken bietet.

Generationswechsel / Nachlassplanung

Eine im Voraus geplante Methode zur Übertragung von Vermögen über mehrere Generationen hinweg, die eine flexible Festlegung des Kreises der Begünstigten, ihrer Anteile und der Bedingungen für die Vermögensausgabe ermöglicht.

Kreis der Begünstigten

Die Gruppe von Personen oder Organisationen, die aus dem Vermögen Leistungen erhalten können.

Nachlassverfahren

Der offizielle Ablauf der testamentarischen oder gesetzlichen Erbschaft. Vermögen, das in eine Treuhandvermögensverwaltung eingebracht wurde, ist nicht Teil des Nachlasses und wird daher vom Verfahren nicht berührt.

Diskretion

Es ist die Pflicht des Treuhänders, das anvertraute Vermögen vertraulich zu verwalten und unabhängig im Einklang mit den Bestimmungen des Treugebers zu handeln.

Geistiges Eigentum

Nicht-physische Vermögenswerte, wie z. B. Marken, Patente, urheberrechtlich geschützte Werke oder Know-how, die ebenfalls in eine Treuhandvermögensverwaltung eingebracht werden können.

Forderung

Ein finanzielles Recht des Treugebers (z. B. im Zusammenhang mit einem Darlehen oder Vertrag), das auf den Treuhänder übertragen werden kann.

Autor:innen

  • Dr. Szabó Levente Antal