Die Steuer für Superreiche – oder kann eine gut konzipierte Vermögensteuer die Wirtschaft retten?
News – 03.06.2026

In den vergangenen vierzig Jahren ist das Vermögen in den entwickelten Volkswirtschaften vom Dreifachen des Nationaleinkommens auf mehr als das Sechsfache gestiegen, während seine Verteilung zunehmend ungleicher geworden ist. Trotz des enormen Drucks auf die öffentlichen Finanzen weltweit verzichten die meisten Regierungen weiterhin auf eine direkte Besteuerung von Vermögen.
Befürworter einer Vermögensteuer argumentieren, dass die derzeitigen Steuersysteme ungerecht seien, da sie hauptsächlich Arbeit besteuern, während die Reichsten die Einkommensteuer leicht umgehen können, indem sie ihre Vermögenswerte nicht verkaufen. Eine gut ausgerichtete Steuer könnte erhebliche Einnahmen von einer kleinen Bevölkerungsgruppe generieren. Zudem würde sie Eigentümer dazu anregen, ihr Kapital in produktivere und renditestärkere Anlagen zu investieren, anstatt es in ungenutzten Vermögenswerten zu halten.
Dennoch kann ihre Einführung auf zahlreiche Schwierigkeiten stoßen und sogar scheitern.
Die Herausforderungen der Einführung einer Vermögensteuer und die Gründe für vergangene Misserfolge
Kritiker argumentieren, dass eine Vermögensteuer kompliziert und in der Verwaltung teuer sei und oft nicht die erwarteten Einnahmen bringe. Eine große praktische Herausforderung stellt die Bewertung schwer einschätzbarer Vermögenswerte dar, etwa privater Unternehmen, landwirtschaftlicher Flächen oder Kunstwerke. Problematisch ist auch die Situation von „vermögend, aber einkommensschwach“ Steuerpflichtigen, beispielsweise Rentnern, die in wertvollen Immobilien leben, aber nicht über ausreichende liquide Mittel zur Steuerzahlung verfügen. In der Vergangenheit haben mehrere europäische Länder diese Steuer aufgrund von Kapitalflucht und geringer Effizienz infolge von Schlupflöchern abgeschafft.
Wie kann eine Vermögensteuer funktionsfähig und sinnvoll sein?
Eine Vermögensteuer ist nicht zwangsläufig zum Scheitern verurteilt, wie die seit Jahrzehnten bestehenden, nachhaltigen Systeme in der Schweiz und Norwegen zeigen. Die Schlüsselelemente eines erfolgreichen Modells sind:
- Hoher Freibetrag: Die Steuer sollte die „wirklich Wohlhabenden“ treffen, nicht die Durchschnittsbürger.
- Niedriger Steuersatz: Ein aktuell diskutierter Satz von 1 % gilt im internationalen Vergleich als hoch; das Beispiel Schweiz zeigt, dass unterschiedlich hohe kantonale Sätze sogar innerstaatliche Vermögensplanung beeinflussen können.
- Breite Bemessungsgrundlage: Ausnahmen müssen sorgfältig gestaltet werden, um Steuervermeidung zu verhindern und gleichzeitig Anreize für inländische Reinvestitionen zu schaffen – auch bei nicht liquidem Vermögen.
- Substitution oder Senkung anderer Steuern: Die Einnahmen könnten zur Reduzierung anderer Steuern verwendet werden, etwa auf Arbeit, Erbschaften oder Kapitalgewinne.
- Langfristige wirtschaftliche Nachhaltigkeit: Die Steuer muss kohärent in das Steuersystem integriert sein und Schlupflöcher sowie Möglichkeiten zur Steuervermeidung oder Vermögensverlagerung (z. B. Offshore-Strukturen, ausländische Trusts oder Stiftungen) vermeiden.
- Keine Anreize für Kapitalflucht: Sie darf vermögende Personen nicht dazu verleiten, ins Ausland abzuwandern oder Investitionen zu verlagern.
- Faire Lastenverteilung: Sie sollte eine gerechte Beteiligung an öffentlichen Lasten gewährleisten und keine gesellschaftlichen Spannungen verursachen.
Obwohl die Einführung mit politischen und praktischen Hürden verbunden sein kann, könnte ein klug gestaltetes System der schnellste Weg sein, gefährlich hohe Vermögensungleichheiten zu reduzieren und moderne Volkswirtschaften zu stabilisieren.
Wie kann eine Vermögensteuer produktivere Investitionen fördern?
Eine Vermögensteuer kann produktivere Investitionen fördern, wenn
- Besteuerung unabhängig von Erträgen: Die Steuer wird unabhängig von der tatsächlichen Rendite erhoben. Das bedeutet, dass Eigentümer auch dann zahlen müssen, wenn ein Vermögenswert (z. B. eine leerstehende Immobilie oder eine unrentable Aktie) keinen Gewinn abwirft.
- Anreiz zu höheren Renditen: Da die Steuer ohnehin anfällt, lohnt es sich nicht, Kapital in ertragsschwachen Anlagen zu halten. Dies motiviert Eigentümer, in renditestärkere und produktivere Anlagen umzuschichten.
- Ersatz anderer Kapitalsteuern: Theoretisch könnte die Vermögensteuer andere Kapitalsteuern ersetzen oder reduzieren und damit effizientere Investitionsentscheidungen fördern.
- Senkung der Steuerlast auf Arbeit: Die Einnahmen könnten zur Entlastung von Arbeitseinkommen verwendet werden, was die wirtschaftliche Dynamik insgesamt stärken kann.
Zusammenfassend kann eine gut gestaltete Vermögensteuer dazu beitragen, dass Kapital nicht „träge“ in wenig genutzten Vermögenswerten verbleibt, sondern aktiv zur wirtschaftlichen Wertschöpfung beiträgt.
Begriffe im Zusammenhang mit der Vermögensteuer
- Vermögensteuer (Wealth Tax)
Eine Steuerart, die das gesamte Nettovermögen einer Privatperson oder eines Unternehmens belastet.
- Nettovermögen
Der Gesamtwert der Vermögenswerte abzüglich bestehender Verbindlichkeiten (z. B. Hypotheken, Kredite).
- Vermögensbestandteile
Die Kategorien, aus denen sich das Vermögen zusammensetzt:
- Immobilien
- Bankguthaben und Bargeld
- Aktien und Anleihen
- Unternehmensbeteiligungen
- Kraftfahrzeuge
- Kunstwerke, Schmuck usw.
- Marktwert (Fair Market Value)
Der geschätzte Preis, zu dem ein Vermögensgegenstand auf dem Markt verkauft werden könnte. Die Bewertung kann von Sachverständigen auf Grundlage standardisierter Methoden durchgeführt werden.
- Vermögensbezogene Steuern in Ungarn
Nettovermögen erfasst). Es existieren jedoch mehrere vermögensbezogene Steuern, die sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen für bestimmte Vermögenswerte zu zahlen sind:
- Gebäude- und Grundstücksteuer: Diese können von den Kommunen erhoben werden. Sie basieren nicht auf dem Marktwert, sondern auf der Fläche (Quadratmeter bzw. Grundstücksgröße), haben jedoch einen vermögenssteuerähnlichen Charakter. Auch Unternehmen müssen für ihre Immobilien Gebäudesteuer zahlen.
- Kraftfahrzeugsteuer: Diese wird vom Halter (Eigentümer) des Fahrzeugs gezahlt und richtet sich nach Motorleistung (kW) und Alter. Sie gilt für Privatpersonen und Unternehmen.
- Grunderwerbsteuer (Vermögensübertragungsabgabe): Beim Kauf, bei der Vererbung oder Schenkung von Immobilien oder Fahrzeugen ist eine Abgabe zu entrichten.
- Firmenwagensteuer: Diese fällt für Pkw an, die sich im Besitz oder Leasing von Unternehmen befinden, sofern die Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
Autor:innen
- Diána ElekManagerin | SteuerberaterinDetails zur Person



