Wie kann man sich auf die Reduzierung steuerlicher Risiken bei Treuhandstrukturen und auf die zu erwartenden Steuerprüfungen vorbereiten?
News – 27.07.2026

Die Treuhandvermögensverwaltung (Bizalmi Vagyonkezelés, BVK) hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der wichtigsten Instrumente der ungarischen Familienvermögensplanung entwickelt. Zahlreiche Unternehmer und vermögende Privatpersonen haben diese Struktur für Zwecke der Unternehmensnachfolge, des Vermögensschutzes oder der langfristigen Vermögensverwaltung genutzt. Die Beliebtheit der BVK ist nachvollziehbar: Eine sachgerecht gestaltete Struktur ermöglicht es Familien oder Unternehmerkreisen, die Zukunft ihres Vermögens langfristig und bewusst zu regeln, während Vermögensverwaltung und Vermögensschutz innerhalb des gesetzlichen Rahmens erfolgen.
Der am 17. Juli 2026 eingereichte Gesetzesvorschlag zur Änderung der Steuergesetze könnte erhebliche Änderungen bei den einkommensteuerlichen Regelungen der Treuhandvermögensverwaltung mit sich bringen. Beruhigend ist jedoch, dass nicht jede Treuhandstruktur grundsätzlich neu überdacht werden muss. Allerdings gewinnen die Dokumentation und die Nachverfolgbarkeit von Vermögensbewegungen deutlich an Bedeutung.
Die wichtigste Botschaft der geplanten Änderungen lautet, dass die bislang günstige steuerliche Behandlung von Einkünften aus einer BVK auf eine neue Grundlage gestellt wird. Künftig wird es nicht mehr ausreichen zu prüfen, welcher Vermögensgegenstand ausgeschüttet wird. Vielmehr wird auch nachzuweisen sein, in welchem wirtschaftlichen Zusammenhang der ausgeschüttete Vermögensgegenstand mit der ursprünglichen Vermögenswidmung steht und auf welchem steuerlich nachvollziehbaren und wirtschaftlich begründbaren Weg er vom ursprünglichen Vermögenswidmungsvorgang bis zum Begünstigten gelangt ist. Die Steuerpflicht soll sich künftig an diesem Grundsatz orientieren.
Der Gesetzesvorschlag würde zudem nicht nur die materiell-rechtlichen Vorschriften ändern, sondern auch das System der steuerlichen Prüfungen erheblich umgestalten. Demnach würde die ungarische Steuerbehörde (NAV) zunächst jene Treuhandvermögensverwaltungen und Privatstiftungen überprüfen, die vor dem 12. September 2023 errichtet wurden. Ab dem 1. Januar 2028 soll darüber hinaus für sämtliche Treuhandvermögensverwaltungen und Privatstiftungen innerhalb der steuerlichen Verjährungsfrist eine verpflichtende Steuerprüfung durchgeführt werden. Dies zeigt deutlich, dass der Gesetzgeber Treuhandstrukturen künftig als einen Schwerpunktbereich steuerlicher Kontrollen betrachtet.
Was bedeuten die Änderungen der BVK-Regeln in der Praxis?
Ein wesentliches Element der derzeitigen Regelung besteht darin, dass bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sowohl die Einbringung des Vermögens als auch die Ausschüttung an die Begünstigten nach Ablauf von fünf Jahren steuerfrei sein können.
Der neue Regelungsansatz legt dagegen größeren Wert darauf, dass das ursprünglich eingebrachte Vermögen durch wiederholte Umstrukturierungen und Wertsteigerungen nicht dem steuerlichen Fokus entzogen wird. Im Mittelpunkt stehen daher die Nachverfolgung der bereits bei der Vermögenswidmung vorhandenen stillen Reserven sowie der späteren Vermögensbewegungen. Dementsprechend soll sich auch die Steuerpflicht im Zeitpunkt der Ausschüttung richten.
Nach den geplanten Vorschriften könnte insbesondere Folgendes von Bedeutung sein:
- Welcher Vermögensgegenstand ursprünglich und zu welchem Zeitpunkt in die BVK eingebracht wurde;
- mit welchem Wert dieser erfasst wurde;
- ob zwischenzeitlich Veräußerungen oder Umstrukturierungen erfolgt sind;
- ob neue Vermögensgegenstände aus gemischten Finanzierungsquellen (also aus mehreren früheren Vermögensgegenständen) erworben wurden;
- welche neuen Vermögensgegenstände entstanden sind und zu welchem Wert;
- ob zwischen dem ursprünglichen und dem späteren Vermögen ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.
Anders ausgedrückt: Die „Geschichte“ des Vermögens wird zu einer zentralen Fragestellung der steuerlichen Analyse.
Die gute Nachricht: Rechtmäßig errichtete BVKs bleiben wichtige Instrumente der Vermögensplanung
Hervorzuheben ist, dass die neue Regelung die Berechtigung jener BVK-Strukturen nicht infrage stellt, die aus tatsächlichen wirtschaftlichen oder familiären Vermögensplanungsgründen und unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften errichtet wurden.
Die Treuhandvermögensverwaltung kann auch künftig geeignet sein für:
- die langfristige Sicherung von Familienvermögen;
- die Unterstützung von Generationenwechseln;
- die Strukturierung komplexer Unternehmensvermögen;
- die Einbettung von Vermögensverwaltungsentscheidungen in geordnete Strukturen.
Die Änderungen betreffen daher nicht primär das Bestehen rechtmäßig errichteter Strukturen, sondern die Frage, in welchem Detaillierungsgrad künftig Vermögensbewegungen und deren steuerliche Behandlung nachgewiesen werden müssen.
Die weniger gute Nachricht: Die bisherige einfache Ausschüttungslogik wird nicht mehr in jedem Fall ausreichen
Die größten praktischen Auswirkungen dürften bei jenen Strukturen auftreten, bei denen seit der Vermögenswidmung wesentliche Veränderungen stattgefunden haben.
Beispielsweise:
- Eine Gesellschaftsbeteiligung wurde in die BVK eingebracht;
- die Beteiligung wurde später veräußert;
- aus dem Veräußerungserlös wurden neue Investitionen erworben, Vermögensgegenstände eingebracht oder Beteiligungen im Rahmen eines begünstigten Anteilstauschs übertragen;
- schließlich wird ein anderer Vermögensgegenstand an den Begünstigten ausgeschüttet.
Künftig wird es möglicherweise nicht mehr genügen nachzuweisen, dass „der Wert des in der BVK befindlichen Vermögens Teil des Stammvermögens ist“.
Geprüft werden könnte auch, welche Wertsteigerungen bei den einzelnen Veräußerungs-, Umstrukturierungs- oder Transformationsvorgängen mit dem ursprünglich eingebrachten Vermögen zusammenhängen und wie sich diese in späteren Vermögensgegenständen niedergeschlagen haben.
Was sollte jetzt getan werden?
Vollständigkeit der Dokumentation prüfen
Die Dokumentation der ursprünglichen Vermögenswidmung sollte auf ihre Vollständigkeit überprüft werden.
Ursprüngliches und aktuelles Vermögen vergleichen
Es empfiehlt sich, eine Übersicht beziehungsweise ein „Vermögensbewegungsdiagramm“ zu erstellen, das die Entwicklung des Vermögens von der Einbringung bis heute darstellt.
- Geplante Ausschüttungen vorab analysieren
Im Rahmen einer Vorabanalyse geplanter Ausschüttungen sollte geprüft werden:
- ob derselbe Vermögensgegenstand ausgeschüttet wird, der ursprünglich eingebracht wurde;
- ob es sich um umgewandeltes oder umstrukturiertes Vermögen handelt;
- welche steuerlichen Folgen daraus entstehen können.
- Besondere Aufmerksamkeit bei Familienholdingstrukturen
Besonders betroffen sein könnten Strukturen, in denen
- operative Unternehmen,
- Holdinggesellschaften oder
- generationsübergreifende Beteiligungsstrukturen
in eine BVK eingebracht wurden beziehungsweise Beteiligungen durch begünstigten Anteilstausch oder Sacheinlagen umstrukturiert wurden.
Vorbereitung auf mögliche NAV-Prüfungen
Darüber hinaus empfiehlt es sich bereits jetzt, sich auf mögliche Prüfungen durch die NAV vorzubereiten. Nach dem Gesetzesvorschlag wird die Steuerbehörde voraussichtlich nicht nur die aktuelle Vermögenssituation untersuchen, sondern den gesamten Lebenszyklus des Vermögens analysieren.
Dabei könnte sie insbesondere prüfen:
- Zeitpunkt und Umstände der ursprünglichen Vermögenswidmung;
- Nachweise zu den ursprünglichen Wertansätzen;
- Dokumentation von Veräußerungen, Sacheinlagen, Anteilstauschen und Reinvestitionen;
- die Nachvollziehbarkeit des Zusammenhangs zwischen dem ursprünglich eingebrachten und dem schließlich an die Begünstigten ausgeschütteten Vermögen.
Von besonderer Bedeutung dürfte dies für Strukturen sein, bei denen nach der Vermögenswidmung umfangreiche Umstrukturierungen, mehrere aufeinanderfolgende Transaktionen oder teilweise Vermögensausschüttungen stattgefunden haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass künftig die Fähigkeit, einen klar dokumentierten wirtschaftlichen und steuerlichen Zusammenhang zwischen dem ursprünglich gewidmeten Vermögen und den später ausgeschütteten Vermögenswerten nachzuweisen, zu einem entscheidenden Faktor der steuerlichen Compliance und der erfolgreichen Vorbereitung auf Steuerprüfungen werden könnte.
Autor:innen
- Diána ElekManagerin | SteuerberaterinDetails zur Person



