Restaurantbesuche sind ab 2026 steuerfrei – wichtige Steueränderungen für Unternehmen
Newsletter – 05.02.2026

Sehr geehrte Klient:innen,
Seit dem 1. Februar 2026 gilt eine wichtige Änderung bei der steuerlichen Behandlung von Repräsentationsaufwendungen: Restaurantbewirtungen (Speisen und Getränke) im Rahmen von Repräsentation sind steuerfrei, und diese Regelung gilt für das gesamte Steuerjahr 2026. Ziel der Änderung ist die Unterstützung des Gastgewerbes; gleichzeitig eröffnet sie Unternehmen eine reale Möglichkeit zur Kosteneinsparung. Parallel dazu wurde auch der in der Branche geltende Tourismusentwicklungsbeitrag gesenkt.
Die Steuerbefreiung ist auf 1% des gesamten Jahresumsatzes begrenzt, maximal jedoch auf 100 Millionen HUF. Daher empfiehlt es sich, die jährlichen Ausgaben so zu planen, dass das Unternehmen diese neue Möglichkeit bewusst nutzen kann – auch im Hinblick auf die besonderen administrativen Pflichten, die bei Überschreitung der Grenze entstehen können.
Wichtig ist, dass die Steuerbefreiung ausschließlich für Konsumationen in einem Restaurant gilt. Nach der gesetzlichen Definition fallen nur Betriebe der Kategorie „Restaurant“ darunter; nicht erfasst sind etwa Buffets, Konditoreien, Cafés, Bars, Kneipen oder Veranstaltungen ohne klaren geschäftlichen oder fachlichen Inhalt, wie zum Beispiel ein informelles Teambuilding-Abendessen.
Eine ordnungsgemäße Dokumentation bleibt unerlässlich. Wir empfehlen daher, den geschäftlichen oder fachlichen Zweck der Veranstaltung, die Teilnehmer sowie die Einstufung des Veranstaltungsortes festzuhalten, damit der Repräsentationscharakter im Prüfungsfall eindeutig nachgewiesen werden kann. Die Rechnung allein reicht hierfür nicht aus – es ist sinnvoll, jeder solchen Ausgabe eine kurze interne Dokumentation beizufügen. Weitere behördliche Leitlinien werden erwartet, liegen jedoch derzeit noch nicht vor.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Entwicklung einer praxisgerechten internen Vorgehensweise für die Verwaltung von Repräsentationskosten oder bei der sicheren und einfachen Abbildung dieser Vorgänge in Ihrer Buchhaltung.